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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ostsee Apartment Service, ein Unternehmen der ELSNER GmbH, Kammerweg 2 in 23683 Scharbeutz. Telefon 04503 – 88 499 24 kontakt@ostsee-apartment-service.de

1. Geltungsbereich


Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienimmobilien im Verhältnis zwischen dem Mieter und Ostsee Apartment Service, ELSNER GmbH, Geschäftsführerin Caroline Elsner, Kammerweg 2, 23683 Scharbeutz. (im folgenden „OAS“ genannt), sowie dem Vermieter der Ferienimmobilie.

Der Mietvertrag wird von OAS im Namen und mit Vollmacht des Eigentümers der jeweiligen Ferienimmobilie abgeschlossen. Dieser Eigentümer, nicht OAS, ist Vermieter der Wohnung. OAS ist nur als Vermittler tätig und erbringt die Vermietungsleistung im Namen und für Rechnung des Vermieters.

OAS ist nicht Reiseveranstalter im Sinne von § 651a Abs. 1 BGB. Für die Erfüllung der Vermieterpflichten haftet ausschließlich der Vermieter.

2. Vertragsschluss

Der Mietvertrag kommt zwischen dem Mieter und dem Vermieter zustande.

(1) Mit Eingabe der notwendigen Angaben auf der jeweiligen Internet-Buchungsplattform und dem Klick auf den Button zur zahlungspflichtigen Bestellung, der mit den Worten "kostenpflichtig buchen" oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist, erklärt der Mieter seine verbindliche Buchungsabsicht. Mit Erhalt des Mietvertrages von OAS ist der Vertrag geschlossen.

(2) Erklärt der Mieter seine verbindliche Buchungsabsicht persönlich vor Ort, per E-Mail, per Telefon oder per Brief, erhält der Mieter den Mietvertrag. Dieser Vertrag wird durch die Online-Bestätigung über den Gäste-Login oder den fristgerechten Eingang der vertraglich vereinbarten Anzahlung oder die Unterschrift des Mieters geschlossen.

3. Mietgegenstand

(1) Das Mietverhältnis umfasst das auf dem Mietvertrag beschriebene Objekt. Alle Objekte sind vollständig möbliert und ausgerüstet. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Kinderbett oder Hochstuhl nicht gestellt. Eine Bestellung dieser Gegenstände ist gegen zusätzliches Entgelt möglich

(2) Die im Mietvertrag vereinbarte Mietzeit ist bindend. Eine verspätete Anreise oder eine verfrühte Abreise wird nicht erstattet bzw. vergütet.


(3) Das Mietobjekt darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl bewohnt und belegt werden. Das Mietobjekt darf durch den Mieter nicht an Dritte vermietet oder sonst entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte überlassen werden.

(4) Der Mieter hat das Mietobjekt und die darin vorhandenen Einrichtungsgegenstände schonend und pfleglich zu behandeln. Sofern im Mietvertrag nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist, dürfen keine Haustiere in das Mietobjekt mitgebracht werden.
Bei der Buchung eines Nichtraucherobjekts ist das Rauchen im Objekt untersagt.


(5) Der Mieter hat etwaige Beschädigungen oder sonstige Mängel des Mietobjektes und des Inventars unverzüglich OAS per Email unter kontakt@ostsee-apartment-service.de oder persönlich, telefonisch unter 04503-88 499 24 anzuzeigen.


(6) OAS hat keinen Einfluss auf Größe und Lage eines zum Mietobjekt gehörigen Pkw-Parkplatzes. Soweit dem Mieter ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Mietgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet OAS nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Unter- oder Weitervermietung des Stellplatzes ist untersagt.

(7) Falls dem Mieter im Mietobjekt ein Internet Anschluss zur Verfügung steht, gilt Folgendes: Der Mieter verpflichtet sich, den Internetanschluss nicht zu nutzen für

  • die Verbreitung oder den Empfang von strafbaren und/oder rechts- und/oder sittenwidrigen Inhalten oder Hinweise auf solche Inhalte;
  • rechtswidrige Kontaktaufnahmen;
  • die Verletzung von nationalen und/oder internationalen Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und/oder Kennzeichnungsrechten sowie sonstigen gewerblichen Schutz- und Persönlichkeitsrechten;
  • das Eindringen in fremde Datennetzwerke, Datenspeicher oder Endgeräte;
  • die Herstellung von Verbindungen, die Zahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an Mieter oder Dritte zur Folge haben;
  • den unaufgeforderten Nachrichtenversand (sogen. "Spamming");
  • die Benutzung von Einrichtungen oder für das Ausführen von Anwendungen, die zu Störungen/Veränderungen der Funktionalität oder Struktur des zur Verfügung gestellten Internetanschlusses führen oder führen können.

Im Falle des Verstoßes gegen diese Pflichten haftet der Mieter gegenüber OAS, bzw. dem Vermieter des Mietobjekts auf und ist Schadensersatz verpflichtet. Der Mieter verpflichtet sich, OAS und den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus einem Verstoß gegen die vorstehenden Pflichten oder aus dem Gesetz ergeben.
Sofern Verbindungsprobleme auftreten, ist OAS bemüht, diese zu beheben. Schadenersatzansprüche des Mieters sind insoweit ausgeschlossen.



4. Miete, Zahlungen


(1) Der Mieter ist verpflichtet, die für das Mietobjekt und die von ihm eventuell zusätzlich in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise an OAS zu zahlen. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Die im Gesamtpreis enthaltenen Positionen der Endreinigung und der Servicepauschale sind obligatorisch.

(2) Der Mieter hat bis zu dem im Mietvertrag angegebenen Datum eine Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises, mindestens 100,00€, an OAS zu leisten. Der Restbetrag ist durch den Mieter bis spätestens 14 Tage vor dem Anreisetag an OAS zu zahlen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei OAS. Bei kurzfristigen Buchungen (Buchungen/Reservierungen 10 Tage vor Mietbeginn) ist der gesamte Mietpreis vorab zu überweisen.



5. Stornierung / Nichtantritt / Umbuchung

(1) Dem Mieter wird das Recht zum Stornieren des Mietvertrages eingeräumt. Der Mieter hat die Stornierung schriftlich gegenüber OAS zu erklären. OAS bemüht sich in diesem Fall, das Objekt anderweitig zu vermieten. Es besteht diesbezüglich aber keine Verpflichtung. Sollte das Objekt nicht anderweitig vermietet werden können, gelten folgende Storno- bzw. Rücktrittspauschalen:

  • bis 60 Tage vor Mietbeginn erfolgt die Stornierung ohne Berechnung eines Mietpreises,
  • ab dem 59. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn werden 30 % des Mietpreises in Rechnung gestellt.
  • ab dem 29. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt werden 100% des Mietpreises in Rechnung gestellt.

Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei OAS. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Mieter, der Nachweis eines höheren Schadens bleibt OAS vorbehalten.
Bei Rücktritt ab 59 Tage vor Reiseantritt sowie bei Nichtantritt wird aufgrund des höheren Verwaltungsaufwands eine Bearbeitungsgebühr von € 50,-- erhoben.
OAS empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung innerhalb der gesetzlichen Frist.

(2) Auf Umbuchungen besteht generell kein Anspruch. Erfüllt OAS den Umbuchungswunsch innerhalb des gebuchten Ferienobjektes

  • bis zum 30. Tag vor Mietbeginn, fällt für die Umbuchung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00€ an.
  • Ab dem 29.Tag vor Mietbeginn ist keine Umbuchung mehr möglich. In diesem Fall kann der Vertrag zu den oben genannten Bedingungen storniert werden.

Die Umbuchung in ein anderes Ferienobjekt ist mit einer Stornierung und Neubuchung gleichzusetzen. Es gelten die Bedingungen aus Punkt 5.1. und 5.2.
Bitte beachten Sie die bei Buchung ggf. abweichenden Stornierungsbedingungen des jeweiligen Vertriebspartners.

6. Rücktritt des Vermieters


(1) Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer 4 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von OAS gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist OAS berechtigt, vom Mietvertrag mit dem Mieter zurückzutreten.

(2) OAS ist zudem berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, z. B. falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Vermieter bzw. von OAS nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
  • ein Mietobjekt unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, etwa in der Person des Mieters oder des Zwecks, gebucht werden,
  • OAS begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Ferienwohnung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von OAS oder des jeweiligen Eigentümers/Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von OAS zuzurechnen ist,
  • ein Verstoß gegen das Untervermietungs- und Überlassungsverbot gemäß Ziffer 3 der AGB vorliegt.

(3) Bei berechtigtem Rücktritt von OAS entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz.

7. Anreise, Kurtaxe


(1) Das Mietobjekt steht dem Mieter am vereinbarten Anreisetag voraussichtlich ab 15.00 Uhr zur Verfügung.


(2) Die Schlüsselübergabe erfolgt nach vollständigem Eingang der Mietzahlung am Anreisetag im Vermietungsbüro von

OAS - Ostsee Apartment Service
Kammerweg 2
23683 Scharbeutz
Telefon 04503 – 88 499 23

(3) Aufgrund Satzung der Gemeinde besteht für OAS die Verpflichtung, die Kurabgabe (Kurtaxe) von dem Mieter bei dessen Anreise einzuziehen. Die ortsübliche Kurtaxe ist Bestandteil der Buchungsbestätigung und wird von OAS an die zuständige Gemeinde abgeführt.
Die Kurkarten werden nach Zahlung der Kurtaxe bei Anreise übergeben.

8. Abreise


Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt am vertraglich vereinbarten Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr zu räumen und die ihm bei Anreise ausgehändigten Schlüssel am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr im Vermietungsbüro von OAS zurückzugeben.

(1) Sämtliche Schlüssel sind spätestens am Abreisetag zurückzugeben. Bei Schlüsselverlust haftet der Mieter.


(2) Das Mietobjekt ist von dem Mieter in folgendem Zustand zu hinterlassen: besenrein, sämtliche Mülleimer entleert, Leergut und Altpapier entsorgt, Geschirr abgewaschen, sämtliche Fenster, Türen und Tore verschlossen, Markisen eingefahren. Nach Abreise des Mieters erfolgt eine obligatorische Endreinigung des Objekts durch OAS. Sollte das Objekt vom Mieter nicht gemäß diesen AGB hinterlassen worden sein, behält sich OAS die Geltendmachung von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen, insbesondere in Gestalt von zusätzlichen Reinigungskosten von mindestens 150,00 € ausdrücklich vor.

9. Haftung von OAS Ostsee-Apartment-Service


OAS haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter und OAS auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn OAS und/oder der Vermieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Für sonstige Schäden haften OAS und der Vermieter nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Einer Pflichtverletzung von OAS und/oder des Vermieters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von OAS und/oder des Vermieters auftreten, wird OAS bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Mieters bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Mieter ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

10. Schlussbestimmungen


(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Kammerweg 2, 23683 Scharbeutz, das Vermietungsbüro von Ostsee Apartment Service.


(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Eutin. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Eutin.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll die gesetzliche Vorschrift treten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.



11. Personenbezogene Daten


Der Vermieter und OAS erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten des Mieters nur zweckbestimmt im Sinne des Vertragsverhältnisses soweit dies nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach dem BDSG und der DSGVO zulässig ist. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung durch den Vermieter und/oder Ostsee Apartment Service kann der Mieter jederzeit der Datenschutzerklärung von OAS unter https://www.ostsee-apartment-service.de/datenschutz entnehmen.